Arbeitsrecht in der VR China
Das Arbeitsgesetz findet auf Arbeitgeberseite Anwendung auf alle Unternehmen in der VR China, also auch auf FIEs, die allerdings in erster Linie die Sonderbestimm-ungen der Regulations 1994 zu berücksichtigen haben. Auf Arbeitnehmerseite gilt das Arbeitsgesetz für alle ausländischen und inländischen Mitarbeiter.
A. Einstellung von chinesischen Mitarbeitern
Die Einstellung kann durch das FIE selbst erfolgen; vorab ist ein Personalplan bei den Arbeitsbehörden anzumelden. Die Einstellung chinesischer Mitarbeiter, die in anderen Städten ihre Hukou (=Wohnsitz...