Auflösung und Liquidation von Gesellschaften in der VR China
Eine Gesellschaft kann durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung oder durch Anordnung aufgelöst werden.
Zudem können Gesellschafter, die mindestens 10 % aller Stimmrechte halten, verlangen, dass das Volksgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, die Gesellschaft auflöst, sofern bei der Geschäftsführung der Gesellschaft „große Schwierigkeiten“ auftreten. Dabei wird zwischen "normaler und "außergewöhnlicher Liquidation" unterschieden.