Neues Sozialversicherungsrecht in China
Am 15. Oktober 2011 trat in China die Sozialversicherungspflicht von Ausländern in Kraft. Künftig sind Ausländer, die in China arbeiten, sozialversicherungspflichtig. Grundlage hierfür ist der Erlass der„Vorläufigen Maßnahmen zur Teilnahme von in China beschäftigten Ausländern an der Sozialversicherung", durch das Ministerium für Personalwesen und Soziale Sicherheit der Volksrepublik China (VRC).
Die Teilnahmepflicht für Ausländer an der Sozialversicherung gilt für alle Ausländer die aufgrund einer Arbeitserlaubnis, einer ausländischen Expertenerlaubnis, oder dauerhaften...