Arbeitnehmerüberlassungsregelungen in China zur Beratung freigegeben
Die zuständigen Ministerien haben gemeinsam einen Entwurf über die zukünftigen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung in der VR China zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Der Entwurf definiert genau die Anforderungen an den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitnehmerüberlassung beschreibt eine Situation, wenn ein Arbeitgeber seine, oder einen Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber für einzelne Projekte verleiht. Damit unterwirft ein Arbeiter seine Arbeitnehmer der direkten Verantwortung und dem Direktionsrecht eines anderen Arbeitgebers für einen begrenzten Zeitraum.
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