Wichtige Änderungen im Erbrecht für Personen mit Aufenthalt in China
Ab dem 17. August 2015 tritt die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) in Kraft. Diese neue EU-Verordnung regelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist, wenn der Erblasser am 17.08.2015 oder danach verstirbt.
Bisher unterlag nach deutschem Recht (Art 25 EGBGB) die Rechtsnachfolge von Todes wegen, dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte.War der Erblasser Deutscher, galt demnach ausschließlich deutsches Erbrech, auch wenn er in China lebte.
Dies ändert sich nunmehr. Für Erbfälle...