Wenn Sie in China Geschäfte abschließen, müssen Sie darauf achten Ihre Immaterialgüterrechte, wie zum Beispiel Patentrechte, Markenrechte und Urheberrechte, zu schützen.
Bevor ein ausländisches Unternehmen den chinesischen Markt betritt, müssen einige Risiken, die auftreten können, beachtet werden.
Neben den Marken, Patent- und Urheberrechten erwähnt das Chinesiche Recht noch einige weitere ähnliche Immaterialgüterrechte.
Unter Marken versteht man zum Beispiel Produktmarken, Dienstleistungsmarken, Prüfzeichen oder Kollektivmarken, welche “besondere Charakeristikas” besitzen. Allerdings können einige Marken, wie zum Beispiel Ländernamen, Zeichen öffentlichen Charakters, oder arglistige Anmeldungen und Gattungsbezeichnungen, nicht registriert werden. Bekannte Marken können unter bestimmten Umständen als solche annerkannt werden.
1.1 Ausreichender Rechtsschutz
In China ist ein Patent oder eine Marke nur dann im Rechtsverkehr geschützt, wenn sie eingetragen ist. Daher müssen ausländische Unternehmen sofort Maßnahmen ergreifen, um ihr Markenrecht und ihr Patentrecht in China zu sichern.
1.2 Rechtsverletzung durch Fälschung
In China besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dass ausländische Marken oder bekannte Marken imitiert oder gefälscht werden, da leider der Respekt vor den Marken anderer im chinesischen Geschäftsverkehr noch nicht stark genug ausgeprägt ist.
1.3 Verletzung von Rechten Dritter
Wenn Ihre Marke oder Ihr Patent nicht in China registriert ist, könnte die Ausübung das eingetragene Marken- oder Patentrecht eines Dritten beeinträchtigen. Dies stellt ein rechtliches Problem dar und könnte für das ausländische Unternehmen zu hohen Prozesskosten und Schadensersatzforderungen führen. Es ist daher ratsam sofort Maßnahmen zu ergreifen.
2.1 Rechtzeitige Anmeldung
Wenn Sie vorhaben in China Geschäfte abzuschließen, ist es ratsam, dass Sie die Anmeldung der Marke oder des Patents so früh wie möglich durchführen.
2.2 Rechtsschutz und gegen Fälschungen vorgehen
Wenn in Ihr Marken- oder Patentrecht verletzt wird, dann haben Sie das Recht den Eingriff zu unterbinden. Dies erreichen Sie durch Mittel der Verwaltung, durch das Gericht oder durch ein Mahnschreiben.
2.3 Vermeidung einer Rechtsverletzung
Bevor ein ausländisches Unternehmen den chinesischen Markt betritt, ist es ratsam eine Due Diligence durchzuführen. So können Sie Risiken einer Rechtsverletzung, die beim Verkauf eigener Produkte auftauchen könnten, vermeiden. Wir schlagen Ihnen daher vor, schon im vorhinein notwendige Gegenmaßnahmen zu setzen, wie zum Beispiel im Marken- oder Patentregister nachzuforschen, ob ein solches Immaterialgüterrecht bereits eingetragen wurde.
Ein ausländisches Unternehmen sollte auf die Strategie von Konkurenzunternehmen und ihre Benutzung von Marken- und Patentrechten achten, um seine eigene Strategie an die, der Konkurrenzunternehmen anzupassen oder zu verbessern.
2.5 Patentanalyse durchführen
Ein ausländisches Unternehmen sollte sich am chinesischen Markt über den Stand der Technologie informieren, um eine Basis für die Technologieforschung, oder mögliche Entscheidungen über Investitionen etc. zu schaffen.
2.6 Förderung von bekannte Marken
Ein ausländisches Unternehmen sollte in China so schnell wie mögliche die Anerkennung einer nicht eingetragenen Marke zur bekannten Marke einholen. Somit genießt sie rechtlichen Schutz und hat auch wirtschaftliche Vorteile.
2.7 Wirtschaftliche Nutzung durch Lizenz und Übertragung
Die ausländischen Unternehmen können ihren Gewinn noch maximieren, indem sie ihre Immaterialgüterrechte, wie zum Beispiel Patent- oder Markenrechte, durch einen Lizenzvertrag oder durch Eigentumsübergang an Dritte übertragen. Dies ist besonders lukrativ, wenn Markenprodukte oder patentierte Produkte bekannt werden.
Bei Rückfragen zum Marken- und Patentschutz stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.