Bilaterales Abkommen zwischen der EU und China zum Schutz der geografischen Angaben (GI)

Die Europäische Union (EU) und China haben am 14.09.2020 ein bilaterales Abkommen zum Schutz der geografischen Angaben (GI) unterzeichnet. Das Abkommen wird voraussichtlich 2021 in Kraft treten. Das Abkommen wird 100 europäische geografische Angaben und ebenso viele chinesische geografische Angaben in der EU vor Usurpation und Nachahmung schützen. Innerhalb von vier Jahren nach seinem Inkrafttreten wird der Geltungsbereich des Abkommens erweitert und wird zusätzliche 175 GI-Namen von beiden Seiten umfassen. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und China begann im Jahr 2006 und führte 2012 zum Schutz von 10 GI-Namen auf beiden Seiten. Ende 2019 gaben China und die EU den Abschluss der Gespräche bekannt.

Die komplette Liste der 100 EU GIs finden: hier

Die komplette Liste der von der chinesichen Seite genannten 100 Produkte finden Sie: hier

Bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte können als geografische Herkunftsangaben geschützt werden. In Europa ist die Rechtsgrundlage die EU-Verordnung Nr. 1151/2012 mit den deutschen Ausführungsbestimmungen in §§ 130-136 MarkenG. Man unterscheidet hier zwischen zwei Schutzkategorien:

  • geschützte Ursprungsbezeichnungen
  • geschützte geografische Angaben

In beiden Fällen muss es sich um einen Namen handeln, der zur Bezeichnung des Produkts verwendet wird. Das Produkt selbst muss aus einem bestimmten Ort, aus einer bestimmten Gegend oder aus einem bestimmten Land kommen. Wesentliche Schutzvoraussetzung ist der Zusammenhang zwischen den Eigenschaften des Produkts und dessen Herstellung im Herkunftsgebiet.[1]

Bei der Ursprungsbezeichnung muss dieser Zusammenhang besonders eng sein, d.h. alle Produktionsschritte müssen in dem fraglichen Gebiet erfolgen. Bei der geografischen Angabe reicht es hingegen aus, wenn einer der Produktionsschritte in dem Herkunftsgebiet stattfindet und die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung ist in Deutschland beim Deutschen Patent und Markenamt einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig:

  • zunächst durch das DPMA
  • anschließend durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung vornimmt

Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind als absolute Schutzhindernisse im markenrechtlichen Anmelde- bzw. Nichtigkeitsverfahren sowie als Widerspruchsgründe im markenrechtlichen Kollisionsverfahren zu berücksichtigen.

In Europa sind mehr als 3300 geografische Angabe geschützt, oder als geschützte Ursprungsbezeichnung registrierten Namen. Zudem sind in der EU rund 1250 weitere Erzeugnisse aus Drittländern namentlich geschützt, meist durch bilaterale Abkommen, wie dieses hier mit China.[2]

Im Gegensatz dazu gestaltet sich der Schutz der geografischen Marken in China methodisch bisher grunds. anders. Gem. § 10 des chinesischen Markengesetzes, können die für den Verbraucher bekannten ausländischen Ortsnamen nicht als Marke registriert werden (indirekter Schutz).

Gem. § 4 der Vorschriften zur Umsetzung des Markengesetzes in China können geografische Herkunftsangaben/-bezeichnungen als chinesische Kollektiv- oder Gewährleistungsmarken geschützt werden. Hinzu tritt, dass § 16 des chinesischen Markengesetzes besagt, dass wenn eine Marke, eine geografische Herkunftsangabe enthält aber das Produkt nicht aus dem durch diese Zeichen gekennzeichneten Bereich stammt und dies die Öffentlichkeit irreführt, diese Marke nicht registriert werden darf und die Verwendung der Marke verboten ist.

Bis August 2020 wurden in China insgesamt 2385 Produkte mit geographischen Herkunftsangaben zugelassen.[3] Dazu gehören u.a. alkoholische Getränke, Teeblätter, Obst, traditionelles Kunsthandwerk, Nahrungsmittel, Arzneimittel der Traditionellen Chinesischen Medizin und Wasserprodukte.[4]

Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst ikonische GI-Produkte wie Cava, Champagner, Feta, irischen Whisky, Wódka, Porto, Prosciutto di Parma, Queso Manchego, Rioja, Kalamata-Oliven, Manchego-Käse und Büffel-Mozzarella sowie Ouzo. Als Deutsche geschützte Produkte kann man insbesondere Bayerisches und Münchener Bier sowie Wein aus Rheinhessen, Franken und von der Mosel, nennen.

Unter den chinesischen GI-Produkten umfasst die Liste beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian Bohnenpaste), Anji Bai Cha (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu Ingwer).

Europäische Erzeugnisse mit geografischen Angaben sind in China für ihre Qualität bekannt. Die Verbraucher sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, weil sie auf den Ursprung und die Authentizität dieser Erzeugnisse vertrauen, was auch den Landwirten zugutekommt.[5]

Besonders beliebt waren in der Vergangenheit Weine (Samos) und Spirituosen, sowie griechischer Feta-Käse, spanisches Olivenöl und italienischer Essig „made in China“.[6]

Hierbei kam es teilweise zu kuriosen Beispielen, wie man die bestehenden gesetzlichen Regelungen aushöhlen wollte. Da Parmaschinken nur aus Parma kommen darf, haben die „schlaue“ chinesische Geschäftsleute einfach eine kleine Siedlung mit dem gleichen Namen gebaut.[7] Wenn der Schinken aus Parma/China kommt, kommt er aus Parma. So einfach wäre man den Fälschern aus China dann auch nicht mit dem deutschen Markengesetz beigekommen. Denn gem. § 127 Abs. 2 MarkenG käme es dann nur darauf an, ob das Erzeugnis aus Fernost mit dem italienischen Original mithalten könnte, was im Einzelfall schwer zu beurteilen gewesen wäre.

Das GI-Abkommen trägt dazu bei, die Authentizität zu schützen, den Ruf europäischer Produkte zu bewahren und gleichzeitig zu stärken. Der chinesische Markt hat laut EU ein hohes Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke. Im Jahr 2019 war China das Land mit der dritthöchsten Zahl von Agrar- und Lebensmittelproduktexporten. Die Exporte erreichen laut EU 117 Milliarden Yuan (14,5 Milliarden Euro). China ist auch der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Exporte im Bereich alkoholische Produkte einschließlich Wein, und Spirituosen.[8]

 

[1] https://www.dpma.de/marken/geografische_herkunftsangaben/index.html

[2] https://ec.europa.eu/germany/news/20191106-geographische-Angaben-China_de

[3] http://www.sipo.gov.cn/docs/20200914145053272488.pdf

[4] http://de.china-embassy.org/det//zt/aa/t341647.htm

[5] https://www.wuerzburg.ihk.de/international/news/artikel/china-schutz-von...

[6] https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/eu-laender-wollen-...

[7] https://www.abendblatt.de/vermischtes/kolumne/article108173027/Parma-Sch...

[8]https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Agrarbericht2019...