Markenverletzung im OEM-Exporthandel, der Fall HONDA

Am 21. April 2020 veröffentlichte der Oberste Volksgerichtshof Chinas (SPC) seinen Bericht über die 10 bedeutenden Fälle und die 50 typischen Fälle im Bereich des geistigen Eigentums für das Jahr 2019.[1]

Die Entscheidung der SPC in einem der 10 wesentlichen Fälle in Bezug auf eine Markenverletzung der Marke HONDA, bietet eine Anleitung zur Feststellung einer Markenverletzung im OEM-Exporthandel.

Die in diesem Fall verletzten Marken sind die drei „HONDA“ -Marken der Honda Motor Co. Ltd., die für Fahrzeuge und Motorräder der Klasse 12 eingetragen sind. Der Verletzer, die Chongqing Hengsheng Xintai Trading Co. Ltd. und die Chongqing Hengsheng Group Co. Ltd., wurden von der Myanmar Mei Hua Company Limited mit der Herstellung und dem Export von Motorradteilen mit dem Logo „HONDAKIT“ nach Myanmar beauftragt. Die genannten Waren wurden vom chinesischen Zoll beschlagnahmt und der angegebene Preis der Waren betrug insgesamt 118.360 US-Dollar.

Nachdem das Volksgericht in erster Instanz festgestellt hatte, dass die Hengsheng Trading und die Hengsheng Group in diesem Fall die eingetragenen HONDA-Marken von Honda Motor verletzt haben, legte Hengsheng beim Gericht Berufung mit dem Argument ein, dass HONDAKIT eine eingetragene Marke ihres Kunden Mei Hua aus Myanmar sei.  Sie wären von ihrem Kunden autorisiert worden, die Marke auf den in Auftrag gegebenen Produkten zu verwenden. Das Volksgericht folgte in zweiter Instanz der Ansicht, dass dieser Fall zum OEM-Exporthandel gehöre, weshalb die Verwendung der Marke HONDAKIT keine Markenverletzung der Marke HONDA darstelle. In der endgültigen Wiederaufnahme des Urteils der SPC, hob die SPC jedoch die Entscheidung des zweitinstanzlichen Gerichts auf und stellte fest, dass die Handlungen des Verletzers auch im Falle des OEM-Exporthandels immer noch eine Markenverletzung der Marke HONDA darstellten.

Die SPC wies in ihrer Entscheidung insbesondere darauf hin, dass für Marken, die nicht in China eingetragen sind, auch wenn sie im Ausland eingetragen sind, sie nicht das ausschließliche Recht einer eingetragenen Marke in China genießen könne. Daher würde die Lizenz oder Autorisierung für eine solche Marke nicht durch das chinesische Markengesetz geschützt. Diese Lizenz oder Autorisierung könne nicht als Grundlage für die Begründung eines Nichtverletzungsarguments verwendet werden.[2]

Zum besseren Schutz Ihrer Marke und zur Vermeidung einer möglichen Verletzung der Markenrechte anderer empfehlen wir dringend die Registrierung Ihrer Marke in China, insbesondere für Unternehmen, die OEM-Dienstleistungen in China benötigen. Gerne möchten wir Ihnen unsere uneingeschränkte Unterstützung  für die Registrierung Ihrer Marken anbieten. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.

 

[1] In original: http://ipc.court.gov.cn/zh-cn/news/view-320.html

[2] In original: http://wenshu.court.gov.cn/website/wenshu/181107ANFZ0BXSK4/index.html?do...