Der Corona Virus und die Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse in China (Teil 2)

China und die chinesische Wirtschaft befinden sich weiterhin im festen Griff des Corona Virus. Vor diesem Hintergrund knüpfen wir an unseren ersten Artikel an, indem wir zunächst die Auswirkungen des Corona Virus auf Absatzketten und mögliche Schadensersatzansprüche beim unmöglich werden von Lieferverpflichtungen, beleuchtet haben. Heute wenden wir uns dem nächsten großen Komplex zu, der durch die Ausbreitung des Virus immer mehr in den Fokus von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rückt, nämlich dem chinesischen Arbeitsrecht.

Bevor wir uns jedoch detaillierten Fragestellungen zuwenden, möchten wir Ihnen ein paar generelle Handlungsvorschläge an die Hand geben wie Sie Ihr Unternehmen im Krisenfall fit machen können. Wir haben hierzu folgenden zehn Punkte Plan erarbeitet:

  1. Richten Sie zunächst ein hochrangiges Notfallmanagement-Team ein
  2. Sammeln Sie Reiseinformationen von jedem Mitarbeiter Ihres Unternehmens, auch und gerade von blue color workern
  3. Regeln von Behörden sollten unbedingt befolgt werden
  4. Ordnern Sie die Regularien richtig ein. Merke: In der gegenwärtigen Notsituation steht das öffentliche Recht über dem Privatrecht!
  5. Interpretieren Sie Empfehlungen der Regierung als Gesetzesrang und befolgen Sie diese
  6. Richten Sie eine Kommunikationshotline ein
  7. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Unternehmensvorschriften und die örtlichen Gesetze
  8. Versenden Sie regelmäßig E-Mail, oder SMS, mit Informationen und Updates an Ihre Mitarbeiter
  9. Richten Sie, wenn möglich, Heimarbeitsplätze für Mitarbeiter ein. Stellen Sie PCs, Drucker, Scanner etc. zur Verfügung.
  10. Vermeiden Sie den Kontakt zwischen Personen und zahlen Sie ein Taxi für Ihre Mitarbeiter, wenn diese zum Unternehmenssitz, oder eine Behörde fahren müssen.

Lassen Sie uns nunmehr auf die zentralen Fragen des chinesischen Arbeitsrechts eingehen, die nunmehr relevant sind:

A. Die chinesische Regierung verlängerte die nationalen chinesischen Neujahrsferien und damit den offiziellen Arbeitsbeginn, um den Virus so besser eindämmen zu können. Es stellt sich daher zunächst die Frage, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um die Arbeit des eigenen Unternehmens vorzeitig wieder aufnehmen zu können?

Zunächst muss hierzu ein Antrag bei den zuständigen Behörden eingereicht werden, der genehmigt werden muss. Insbesondere muss auch die zuständige Seuchenbekämpfungsstelle informiert werden. Diese wird dann das Unternehmen auffordern Schutzausrüstungen für Mitarbeiter bereit zu stellen (Masken, Thermometer, usw.) Zudem sind Pläne zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten auszuarbeiten. Etwaige Krankheitsfälle sind sofort zu melden.

B. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn ein Unternehmen die Erlaubnis zur vorzeitigen Arbeitswiederaufnahme nicht einhält und dennoch die Arbeit wieder aufnimmt?

Gem. Art. 77 des Gesetzes über die Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten in der VR China hat jedes Unternehmen oder jede Person, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt und hierdurch die Ausbreitung, oder Verbreitung, von Infektionskrankheiten fördert, für die daraus entstehenden körperlichen Schäden Dritter, oder dem Verlust von Eigentum Dritter, zivilrechtlich zu haften.

Darüber hinaus regelt Art. 330 des Strafrechts der VR China, dass „jeder, der gegen die Bestimmungen des Gesetzes über die Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten der VR China verstößt und so die von Krankheiten verursacht (Infektionskrankheiten der Klasse A), zu einer Freiheitsstrafe von weniger als drei Jahren oder zu einer vorübergehenden Verhaftung verurteilt werden kann.

Wenn die Folgen besonders schwerwiegend sind, kann der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren und höchstens sieben Jahren verurteilt werde.

Gemäß dem Gesetz über die Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten der Volksrepublik China sind diejenigen, die dies ablehnen, die Umsetzung der von der Gesundheit- und Anti-Epidemie-Behörde vorgeschlagenen Präventions- und Kontrollmaßnahmen zu befolgen und umzusetzen mit einer Geldstrafe zu belegen. Dies trifft insbesondere die direkt Verantwortlichen Mitarbeiter eines Unternehmens.

Es ist daher dringend davon abzuraten, die Arbeit in einem Unternehmen vorzeitig wieder aufzunehmen, wenn hierfür keine entsprechende Genehmigung vorliegt.

C. Wie gestaltet sich die Lohnfortzahlung während der Verlängerung der nationalen Ferien und der Gewährung von zusätzlichen Feiertagen durch die Regierung?

Während der Verlängerung der chinesischen Neujahrsfeiertage gelten erbrachte Arbeitsleistungen als Überstunden. Hierbei kann, insbesondere wobei auf frühere Präzedenzfälle (insbesondere SARS) Bezug genommen werden. Überstunden müssen mit 200% des Tages- oder Stundenlohns ausgeglichen werden.

Sollten Sie dieses vermeiden wollen, empfehlen wir eine ausdrückliche Freistellung der Mitarbeiter während der verlängerten Ferien.

Im Übrigen ist wohl das normale Gehalt während der verlängerten Ferien weiter zu zahlen, da es sich bei einem solchen verlängerten Urlaub um einen vom Staatsrat angeordneten Sonderurlaub handelt (überwiegende Meinung). Es gibt jedoch auch Stimmen in der Literatur, die argumentieren, dass während der verlängerten Ferien kein Gehalt gezahlt werden muss, da ein solcher verlängerter Urlaub als Ruhetag angesehen werden sollte. Diese Frage muss daher noch geklärt und in naher Zukunft von den zuständigen Behörden entschieden werden.

Bei einer verspäteten Wiederaufnahme wird allgemein davon ausgegangen, dass es sich dann um die erste bezahlte Urlaubsperiode, oder aber um eine vorübergehende Aussetzung handelt. Das Gehalt wird wie üblich gezahlt.

Eine rechtliche Einordnung wird jedoch komplizierter, wenn nur einzelne Mitarbeiter während der verspäteten Wiederaufnahmezeit arbeiten müssen. Hier empfiehlt es sich, sich zunächst an die Empfehlung der Shanghaier Arbeitsbehörde zu halten, die sich bisher als einzige zu dieser Fragestellung offiziell geäußert hat. Diese vertritt die Rechtsauffassung, dass es sich in diesem Fall bei diesen Arbeiten (einschließlich geleisteter Heimarbeit), um Überstundenarbeit an einem Ruhetag handelt und so bezahlter Urlaub, oder eine Ausgleichszahlung von 200% des Tages- oder Stundenlohns gewährt werden muss.

Zieht sich die Wiederaufnahme der Tätigkeit eines Unternehmens jedoch so lange hin, dass die Aussetzung nicht mehr als vorübergehend zu betrachten ist und/oder die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter aufgezehrt wurden, richtet sich die Lohnfortzahlung nach den lokalen Regelungen über das Mindestgehalt. Hier werden in der Regel dann nur noch Zahlungen fällig, die 70-80 % des lokalen monatlichen Durchschnittsgehaltes betragen. Bitte beachten Sie, dass dieses unbedingt mir den Mitarbeitern bzw. den lokalen Arbeitsbehörden abgestimmt werden sollte.

D. Wie sind Mitarbeiter zu behandeln, die an den Arbeitsort zurückkehren und freiwillig zu Hause unter Heim-Quarantäne gestellt werden?

Während dieser 14 Tage, in denen die Mitarbeiter freiwillig unter Quarantäne gestellt werden, kann das Unternehmen gemäß der Quarantänerichtlinie veranlassen, dass Mitarbeiter von zu Hause arbeiten. Die Gehälter entsprechen dann den normalen Anwesenheitsstandards. Basierend auf den bekannten Informationen gestatten einige Städte den Mitarbeitern auch bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.

E. Wie verhält es sich mit der Gehaltsfortzahlung während der Quarantäne?

Art. 41 II des Gesetzes über die Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten in der VR China sieht vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Quarantänezeit vergütet.

Dieses wurde bestätigt durch das Rundschreiben über „Arbeitsbeziehungen während der Prävention und Bekämpfung des durch die neuartige Coronavirus-Infektion verursachten Ausbruchs der Lungenentzündung ([2020] Nr. 5)“, herausgegeben durch das Ministerium für Soziale Sicherheit der Volksrepublik China (24. Januar 2020).

F. Wie Verhält sich die Gehaltszahlung, wenn bei Mitarbeitern eine Infektion mit dem Corona Virus diagnostiziert wurde?

Wenn ein normaler Mitarbeiter mit dem neuartigen Coronavirus infiziert ist, richten sich Zahlungen nach der Länge der ärztlichen Behandlungsdauer und entsprechend der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers. Krankengeldansprüche des Arbeitsnehmers bestehen gemäß den lokalen Vorschriften.

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers mit einem solchen Virus infiziert worden, richtet sich die Haftung des Arbeitgebers nach dem Gesetz über Arbeitsunfälle oder dem Deliktsgesetz. Solche Fälle müssen dann im Einzelfall betrachtet und geprüft werden.

Sollte Ihr Unternehmen über medizinisches Personal verfügen und wird dieses aufgrund der Erfüllung ihrer Pflichten mit dem Corona Virus infiziert, gilt dieses Ereignis als Arbeitsunfall.

G. Kann ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer kündigen, der ein Patient oder ein Verdachtspatient ist, oder der einen engen Kontakt mit einem infizierten Patienten während seiner Isolationsbehandlung, oder der ärztlichen Beobachtung, hat?

Gem. Art. 42 des Arbeitsvertragsgesetzes der VR China gelten diese Personengruppen als besonders geschützte Personengruppen und können nicht entlassen werden.

H. Wie verhält es sich, wenn der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers während der Quarantäne, der medizinischen Beobachtung, oder während des Zeitraums, in dem die Regierung Quarantänemaßnahmen durchführt, oder andere Sofortmaßnahmen ergreift, abläuft?

Läuft ein Arbeitsvertrag während der vorgenannten Ereignisse aus, so verlängert er sich bis zum Ablauf oder Ende dieser.

I. Wie kann der Arbeitgeber den normalen Produktions- und Betriebsablauf während der Pandemie sicherstellen?

Kommt es zu Produktions- und/oder Betriebsstörungen aufgrund der Pandemie, kann er im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Vergütungen, Arbeitsschichten, Arbeitszeiten usw. anpassen, um Entlassungen zu vermeiden.

Lokale Behörden müssen informiert werden.

Bitte beachten Sie, dass möglicherweise lokale staatliche Finanzhilfen, oder Unterstützungen beantragt werden können.

J. Hat ein Arbeitgeber das Recht, die Reiseinformationen und andere relevante Informationen seiner Mitarbeiter zu sammeln, oder verstößt er damit gegen Datenschutzrichtlinien?

Gem. Artikel 12 I des Gesetzes über die Prävention und die Behandlung von Infektionskrankheiten in der VR China, muss jedes Unternehmen und jede Einzelperson im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China wahrheitsgemäß relevante Informationen bereitstellen, die in Zusammenhang mit der Infektion stehen.

Gem. Art. 31 des Gesetzes zur Vorbeugung und Behandlung von Infektionskrankheiten in der VR China muss jeder, der einen Patienten mit Infektionskrankheiten oder einen verdächtigen Patienten identifiziert hat, dies unverzüglich der nahe gelegenen Einrichtung zur Vorbeugung und Kontrolle von Krankheiten, oder einer medizinischen Einrichtung melden.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, bei der Untersuchung von Infektionskrankheiten mit der Regierung zusammenzuarbeiten. Keiner von ihnen darf relevante Informationen zurückhalten. Wenn ein Arbeitgeber auf Ersuchen der örtlichen CDC oder einer zuständigen Behörde Personalinformationen sammelt und überwacht, dürfen die Arbeitnehmer dies nicht ablehnen.

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter mit der Infektionskrankheit infiziert ist, darf der Arbeitgeber die zuvor erfassten Informationen nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme der Einrichtungen zur Prävention und Kontrolle von Krankheiten und der medizinischen Einrichtungen.

Dies bedeutet jedoch auch, dass ein Arbeitgeber, der relevante Mitarbeiterinformationen ausschließlich aufgrund seiner eigenen Managementanforderungen und nicht auf Anordnung sammelt, dieses auch so seinen Mitarbeitern mitteilen muss. Der Arbeitgeber darf keine Informationen sammeln, die über den zumutbaren Umfang der epidemischen Präventionsbedürfnisse hinausgehen.

K. Sollte es ein Mitarbeiter weigern, bei der Bereitstellung seiner persönlicher Gesundheitsinformationen zusammenzuarbeiten, kann man dieses als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin ausgelegen?

Zeigt ein Arbeitnehmer Anzeichen für eine gefährliche Krankheit wie den Corona Virus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Aufsichtsbehörden gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften Bericht zu erstatten. In einem solchen Fall kann die Weigerung zur Zusammenarbeit eines Arbeitnehmers, einen Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin darstellen.

Besondere Problemstellungen können auch für Entsandte auftreten. Hier können auch ausländische nationale arbeitsrechtliche Regelungen eine Rolle spielen. Insbesondere können sich für Arbeitgeber Rückholpflichten ergeben, wenn die Gesundheit von Entsandten akut gefährdet ist. Lesen Sie hierzu auch den folgenden Artikel.

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich in China und Deutschland zur Verfügung.