BMW Audio Marke in China

Seit 2014 sind Audio Marken (Töne) in China nach dem Änderung des Markengesetzes der Volksrepublik China als Marke eintragungsfähig. So können Anfangs- oder Endlieder von Programmen, oder Musikwerbung, einen Schutz durch das Markenrecht erhalten.

Bis 2018 konnten jedoch nur 21 Klangmarken von insgesamt etwa 500 Anträgen auf Registrierung postitiv beschieden werden.

Die BMW AG beantragte die Eintragung einer solchen Marke einschließlich eines Instrumentariums, das im kommerziellen Bereich und am Ende von BMW Werbespots verwendet wurde.

Zunächst wurde der Antrag wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt. Nach dem Ausfüllen eines Antrags auf erneute Prüfung der zurückgewiesenen Marke beim Markenprüfungs- und Beschwerdeausschuss der SAIC wurde der Antrag jedoch letztendlich genehmigt. So wurde das Instrumentalstück als Klangmarke registriert. Die Unterscheidungskraft des Geräusches beruhte auf der "Originalität und den charakteristischen Merkmalen der Marke" und der Fähigkeit, die Warenquellen zu identifizieren.

Auch in China werden Klang Marken in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Beantragen Sie den Schutz rechtzeitig. Wir helfen Ihnen auch bei der Registrierung von Tönen und Klängen in China.