Watchdata vs Hengbao

Im Februar 2015 reichte Watchdata System Company Ldt., ein Hersteller von USB Schlüssel für die elektronische Authentifizierung im Finanzdienstleistungssektor, eine Klage gegen Hengbao Company Ltd., ebenfalls ein Hersteller von USB Schlüssel, ein. Hengbao wurde vorgeworfen Watchdatas Patent verletzt zu haben, indem sie Watchdatas Technologie für Datenverschlüsselung benutzten, um USB Schlüssel zu produzieren und an diverse Banken in China zu verkaufen. Hengbao behauptete, dass das betreffende Produkt und die Identifikationsmethode für online Banküberweisungen nicht von Watchdatas Patent geschützt wären.

Am 8. Dezember 2016 sprach sich das Beijing IP Gericht für Watchdata aus und forderte von Hengbao eine Zahlung von 50 Mio RMB (7,2 Mio USD) aufgrund von Patentverletzung. Dies war die höchste Zahlung, die vom Beijing IP Gericht, seit seiner Schaffung in 2014, ausgesprochen wurde. “Generell ist es die Pflicht des Klägers die Beweise für seine Anschuldigung vorzulegen” (Art. 64 Zivilprozessrecht der V.R. China). Die Beweislast obliegt typischweise dem Patentinhaber, der die Patentverletzung behauptet und den Schadenersatz beansprucht. Allerdings sagt Art. 64 des Zivilprozessrechts, dass wenn die Parteien nicht in der Lage sind Beweise vorzulegen oder das Volksgericht die Beweise für die Gerichtsverhandlunge als notwendig sieht, dann soll das Volksgericht selber den Fall untersuchen und die Beweise vorlegen. Watchdata konnte die notwendigen Beweise, wie Verkaufszahlen von der Bank des Beklagten, welche die Basis für die Höhe des Schadenersatzes bildeten, selber erlangen.

Gemäß Art. 65 des Patentrechts der Volksrepublik China wird die Höhe des Schadenersatzanspruches nach den positivem Schaden des Patentinhabers, dem Gewinn des Rechtsverletzers oder einer angemessen multiplizierten Gebühr berechnet. Wenn der positve Schaden des Patentinhabers, der Gewinn des Rechtsverletzers oder die angemessene Gebühr schwer festzustellen sind, wird die Höhe des Schadenersatzanspruches nach Ermessen des Richters zwischen 10.000 und 1.000.000 RMB (1.450-145.000 USD) bestimmt.

Untersuchungen ergaben, dass das Verkaufsvolumen des rechtsverletztenden Produktes sich auf 12 Banken weltweit erstreckte. Das Gericht bestätigte ebenfalls, dass Hengbao noch weiteren 3 Banken Produkte geliefert hat. Es war jedoch nicht möglich die Verkaufsdaten von den Banken oder des Unternehmens zu erhalten. Art. 27 des Patentrechts der Volksrepublik China besagt, dass wenn der Rechtsverletzer der Aufforderung des Gerichts nicht nachkommt, dann bemisst das Gericht den Schadenersatzanspruch nach dem Gewinn des Rechtsverletzers, der in der Klage und den Beweisen des Patentinhabers festgestellt ist. Daher akzeptierte das Gericht die Bemessung des positiven Schadens von Watchdata und stellte ihn in Höhe von 49 Mio. RMB fest.

Außerdem soll “der Schadenersatzanspruch die Ausgaben inkludieren, die der Patentinhaber zur Unterbindung der Rechtsverletzung bezahlen musste” (Art. 65 Patenrecht). Das Gericht gewährte einen angemessenen Ersatz für Rechtsstreitkosten, welcher von Hengbao mit 1 Mio RMB (145.000 USD) getragen werden soll. Es ist bemerkenswert, dass das der erste Fall ist, in dem das Beijing IP Gericht die Rechtsstreitkosten auf die stündlichen Anwaltskosten basieren.

Dieser Fall könnte einen Präzedenzfall für zukünftige Fälle setzen. Außerdem setzt dieser Fall eine neue Richtung für IP Gerichte - “Verbesserter Immaterialgüterrechtsschutz indem der Schadenersatzanspruch gegen Rechtsverletzer, besonders die in bösem Glaubem handeln oder Wiederholungstäter sind, angehoben wird” (Chen Jinchuan, Stellvertretender Direktor des Gerichts).