Qihu ./. Jiangmin, ein GUI Design Patent Fall in China

Das IP-Gericht in Peking hat am 25. Dezember 2017 in einem Fall zu einer grafischen Benutzeroberfläche (GUIs) ein Urteil erlassen. Der Streit entbrannte zwischen dem Chinesischen Unternehmen Qihu, dem Kläger und seiner Chinesischen Konkurrentin Jiamin.

Qihu hält ein Design-Patent mit dem Titel "Computer mit GUI". Der Patentschutz beinhaltet einen Computer, der die GUIs anzeigt. Qihu behauptete, dass das Produkt von Jianmin Optimization Expert eine GUI verwendet, die einer durch ihre Patente geschützten GUI ähnelt. In diesem Zusammenhang forderte Qihoo das Gericht auf, die Einstellung der Zuwiderhandlung anzuordnen und beantragte eine Entschädigung in Höhe von 10 Millionen RMB für den erlittenen Schaden.

Der Gerichtshof entschied zugunsten von Jianmin. Das Gericht entschied, dass der Schutzumfang von GUI-Designs nur ähnliche oder identische Produkte umfasst. Es wird gesagt, dass der Patentbereich von "Computer mit GUI" auf die Computerprodukte beschränkt ist. Die Software als solches, wäre kein Produkt in der gleichen oder ähnlichen Kategorie wie einComputer. Daher würdedas Produkt von Jianmin nicht in den Anwendungsbereich des Patents fallen, und es gäbe keine direkte Verletzung.

Im Hinblick auf die mittelbare Verletzung erklärte das Gericht, dass es nur eine mittelbare Verletzung geben kann, wenn es eine direkte Verletzung durch die Nutzer gebe. Im vorliegenden Fall können die Benutzer die Software jedoch nur auf ihren Computer herunterladen, und es kommt nicht zu einem Akt der Herstellung, des Verkaufs, oder des Verkaufs von Computern, bei denen die streitbefangene Software vorinstalliert ist. Das Gericht wies den Anspruch von Qihu daher erneut zurück.

Der Fall zwischen Qihu und Jianming ist die Erste vor einem chinesischen Gericht vorgebrachte Klage wegen Patentverletzung einer Benutzeroberfläche, die grafische Elemente enthält und es einem Benutzer ermöglicht, leicht mit dem Computer zu interagieren, indem er auf das Symbol oder das Diagramm in der Benutzeroberfläche klickt.

Seit 2014 sind grafische Benutzeroberflächen in China durch die Bekanntmachung 68 des Staatlichen Amtes für das geistiges Eigentum patentierbar.

Die SIPO akzeptiert hierbei nur Anwendungen für GUI-Design in Kombination mit einem physischen Produkt, in diesem Fall ist die GUI in einem Computer enthalten. Das Urteil des Gerichts gab Aufschluss über den Schutzumfang eines GUI-Design-Patents. Die Regelungen sind jedoch zu bechränkt, um GUIs wirksam schützen zu können. Nach diesem Urteil kann ein Wettbewerber eine GUI verwenden, die der eines Patents ähnlich ist, wenn es nicht das gleiche Produkt enthält, das auch das patentierte Design enthält. Im Fall von Software ist es leicht, eine Verletzung zu vermeiden, wenn ein Dritter nur eine Software bereitstellt, die von einem physischen Produkt getrennt ist.