Der Artikel beschreibt im Detail die neuen Verordnungen, die Ausnahmen von den bestehenden Anmeldepflichten für ausgehende Datenübermittlungen einführen, darunter (1) absolute Ausnahmen, die für alle Regulierungsverfahren für ausgehende Datenübermittlungen gelten, und (2) Ausnahmen von der Verpflichtung dazu eine Sicherheitsbewertung einreichen, d. h. die neuen Vorschriften haben die Schwellenwerte geändert, die die Einreichung einer Sicherheitsbewertung vorschreiben, und wenn diese Schwellenwerte nicht erreicht werden, muss der Datenverarbeiter immer noch eine Standardvertragseinreichung oder eine Zertifizierung zum Schutz personenbezogener Daten (PI) durchführen. Die Verordnung lässt Raum für besondere Richtlinien in Freihandelszonen.
Den gesamten Artikel finden Sie hier: Albrecht, Daniel, China Releases New Regulation on Cross-border Data Transfers, CRi 2024, 79-84