Wichtige Änderungen im Erbrecht für Personen mit Aufenthalt in China

Ab dem 17. August 2015 tritt die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) in Kraft. Diese neue EU-Verordnung regelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist, wenn der Erblasser am 17.08.2015 oder danach verstirbt.

Bisher unterlag nach deutschem Recht (Art 25 EGBGB) die Rechtsnachfolge von Todes wegen, dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte.War der Erblasser Deutscher, galt demnach ausschließlich deutsches Erbrech, auch wenn er in China lebte.

Dies ändert sich nunmehr. Für Erbfälle unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO).

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Dies wird anhand der tatsächlichen Verhältnisse ermittelt. Die Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts kann jedoch schwierig sein, insbesondere, wenn sich jemand nicht dauerhaft an einem Ort aufhält, sondern beispielsweise im regelmäßigen Wechsel eine Zeitlang in einem anderen Staat und dann wieder eine Zeitlang in Deutschland lebt und enge soziale Bindungen an beiden Orten hat.

Chinesische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge weichen teilweise erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen abweichen.

Wenn Sie als Deutscher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der VR China haben und dennoch wünschen, dass sich im Fall Ihres Todes die Erbfolge nach deutschem Recht richtet, müssen Sie deshalb zwingend eine entsprechende Rechtswahl treffen. Diese Rechtswahl muss entweder ausdrücklich in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen, oder sich zumindest aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung von Todes wegen ergeben (Art. 22 EU-ErbVO).

Eine vor dem 17. August 2015 getroffene Rechtswahl, bleibt in der Regel auch nach dem17. August 2015 wirksam.

Nachlassfragen sind in der Regel sehr kompliziert und rechtlich anspruchsvoll. Lassen Sie sich deshalb beraten!

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•welche Nachlassregelung Ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht
•welche Nachlassregelung für Sie steuerrechtlich sinnvoll ist
•ob ein bereits verfasstes Testament geändert oder ergänzt werden sollte
•ob die neue Verordnung Auswirkungen auf Ihren zu regelnden Nachlass hat
•wie Sie eine evtl. gewünschte Rechtswahl am sinnvollsten treffen.