So verkaufen Sie Ihre in China hergestellten Produkte innerhalb Chinas ohne eine eigene in China investierte Gesellschaft (WFOE)

Viele Unternehmen sind vor Jahren nach China gegangen, um dort kostengünstig produzieren zu lassen. Heute möchten diese Unternehmen ihre Produkte nicht nur in Europa, oder sonst wo in der Welt verkaufen, sondern aufgrund der immer stärker werdenden Binnennachfrage, auch in der VR China.

Eine Möglichkeit für Sie, dieses zu tun, ist hierfür ein eigenes Unternehmen in China zu gründen, eine sogenannte WFOE. Oft sind die hiermit verbundenen Kosten der Gründung und die laufendenden Kosten des Geschäftsbetriebes, oder der sonstige administrative Aufwand, es jedoch nicht wert, dieses zu tun. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, gibt es für Ihren Verkaufserfolg in China auch andere Wege.

Ausländische (nicht-chinesisch investierte) Unternehmen, die in China fertigen lassen, möchten in der Regel ihre eigenen Produkte von ihrem chinesischen Hersteller beziehen um diese dann an chinesische Zwischenhändler, oder Endkunden möglichst kostenneutral weiterzuverkaufen.

Sie müssen deshalb ein System entwickeln, indem:

  • Ihr Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet
  • Steuern auf diesem Gewinn gezahlt werden
  • Ihre Produkte in der Weise zu Ihren Händlern oder Kunden gelangen, dass ein vorgeschriebener Vertriebsweg, ggf. eine ansprechende Präsentation und die ordnungsgemäße Zahlung der Umsatzsteuer, garantiert werden
  • Das Eigentum an der Ware wie vereinbart übertragen wird
  • Ihr Unternehmen die Kontrolle über den gesamten Prozess behält.

Wir empfehlen daher folgende Schritte:

Die ausländische Gesellschaft und der chinesische Hersteller schliessen eine Produktionsvereinbarung, die den Schutz des geistigen Eigentums der ausländischen Gesellschaft gewährleistet und darüber hinaus die üblichen rechtlichen Fragen der Fertigung regelt.

Zudem trifft die ausländische Gesellschaft eine separate Lizenzvereinbarung mit dem chinesischen Hersteller ihrer Produkte. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass der Hersteller die Produkte innerhalb Chinas an Händler, oder sonstige Dritte vertreibt, die zuvor durch das ausländische Unternehmen ausgewählt wurden.

Der Verkauf an die Händler/Dritte erfolgt dann zu einem vorher vereinbarten Preis. Der Verkaufspreis umfasst einen Gewinn für den Hersteller und eine Zahlung an das ausländische Unternehmen.

Die Zahlung an das ausländische Unternehmen kann dann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Zum einen kann die Zahlung als Lizenzgebühr vereinbart werden, zum anderen als Verkaufsvermittlungsgebühr.

Derartige Gestaltungen sind in der Praxis jedoch häufig mit Komplikationen verbunden, weshalb Sie folgende Punkte unbedingt beachten müssen:

  • Die Produktionsvereinbarung kann je nach Produkt einfach oder komplex sein.
  • Verschiedene Produktionsorte haben unterschiedliche lokale Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend eine solche Gestaltung zuvor mit den lokalen Behörden abzustimmen.
  • Wie kann man die Zahlung charakterisieret, hängt immer vom Einzelfall ab.
  • Aufgrund der Komplexität solcher Vereinbarungen und den damit verbundenen hohen finanziellen Risiken für Ihr Unternehmen, ist es zwingend zu empfehlen einen Anwalt mit entsprechenden Vor-Ort-Erfahrungen und dem Wissen der lokalen Gesetzgebung zu beauftragen.